E2d ist verpflichtet, die Abrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des abzurechnenden Zeitraums und eine Abschlussrechnung spätestens sechs Wochen nach Beendigung des Lieferverhältnisses zur Verfügung zu stellen. Erfolgt die Stromabrechnung monatlich, beträgt die Frist für diese Abrechnung drei Wochen. Ergibt sich für den Kunden aus der Abrechnung ein Guthaben, ist dieses von E2d vollständig mit der nächsten Abschlagsrechnung zu verrechnen oder binnen zwei Wochen auszuzahlen. Guthaben, die aus einer Abschlussrechnung folgen, sind binnen zwei Wochen auszuzahlen.
Stand 19.03.2024
Der Verbraucherservice der Bundesnetzagentur stellt Ihnen für die Bereiche Strom und Erdgas Informationen über das geltende Recht, Ihre Rechte als Haushaltskunde und über Streitbeilegungsverfahren zur Verfügung und ist unter folgenden Kontaktdaten erreichbar: Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen, Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn; Telefon (Mo.-Fr. von 08:00 - 20:00 Uhr) 0228 - 14 15 16, Fax: 030 22480 - 323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de. Zur Beilegung von Streitigkeiten kann unter den Voraussetzungen des § 111b EnWG ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsstelle Energie beantragt werden. Voraussetzung dafür ist, dass zuvor unser Kundenservice angerufen und keine beidseitig zufriedenstellende Lösung gefunden wurde. Kontaktdaten: Schlichtungsstelle Energie e.V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin; Telefon: 030 2757240-0; Fax: 030 2757240-69; Internet: http://www.schlichtungsstelle-energie.de, E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de. Die Energy2day GmbH ist zur Teilnahme am Schlichtungsverfahren der Schlichtungsstelle Energie e.V. verpflichtet.